akinfo03_2020

10 AK-INFO l Oktober 2020 AK-INFO l Oktober 2020 11 Das Kurzarbeits-Nachfolgemodell gilt ab 1. Oktober. Es dauert sechs Monate und sieht eine Mindestarbeitszeit von 30 Prozent vor. Die Höchstarbeitszeit liegt bei 80 Prozent. Dazu gibt es neue Regelungen in Sachen Weiterbildung. Mit Oktober geht die Kurzarbeit in die dritte Phase. Die Sozialpartner haben das Kurzarbeitsmodell um weitere sechs Monate verlängert undweiter verbessert. Damit ist aber voraussichtlich noch nicht Schluss. Nach den Semester- ferienwirdevaluiert undbisOstern entschieden, mit welchen Model- lenweiter gearbeitet werden kann. 30 ProzentMindestarbeitszeit In Phase 3 beträgt die Mindestar- beitszeit 30 Prozent der bisherigen Normalarbeitszeit und kann über sechs Monate durchgerechnet werden. „Das bedeutet: In „schwa- chen Monaten“ kann die Arbeits- zeit ruhig weniger sein, es sollen aber in den sechs Monaten die durchschnittlichen Gesamtstun- den passen – also mindestens 30 Prozent der bisherigen Normalar- beitszeit betragen“, konkretisieren die AK-Arbeitsrechtsexperten. Die Höchstarbeitszeit liegt bei 80 Prozent der Normalarbeitszeit - auch hier beträgt der Durchrech- nungszeitraum sechs Monate. Wird im Schnitt mehr als 80 Pro- zent gearbeitet, wird die Beihilfe, die der Arbeitgeber vom AMS er- hält, entsprechend gekürzt. Bei der Entlohnung sieht es wie folgt aus: Erstens wird monatlich abgerechnet (Ausnahme: flexible Arbeitszeitmodelle) und zweitens bekommen Arbeitnehmer für tatsächlich geleistete Arbeitszeit (auch Überstunden) den vollen Lohn. Die garantierten „Nettoersatzra- ten“ – das ist der Anteil am letzten Nettoeinkommen - ist wie bei der Kurzarbeit 2: 80/85/90 Netto. Neu ist: Lohnerhöhungen, die der Kollektivvertrag vorsieht oder in- dividuelle Gehaltsvorrückungen sollen im neuen Modell berück- Was bringt Kurzarbeit 3? sichtigt werden. Die technischen Details befinden sich derzeit aber noch in Ausarbeitung. Weiterbildung ist Pflicht Kurzarbeit 3 beinhaltet neue Re- gelungen für Weiterbildung. „Ar- beitnehmer in Kurzarbeit müssen bereit sein, eine Weiterbildung zu machen. Wenn der Arbeitgeber diese Möglichkeit bietet, muss die Weiterbildung absolviert werden“, erklären die Juristen. Doch auch der Arbeitgeber muss ein Interesse an der Weiterbildung seiner Mitarbeiter haben: einer- seits muss er nur 40 Prozent der Kurskosten selbst tragen (60 Pro- zent übernimmt das AMS), ande- rerseits erhöhen beruflicheWeiter- bildungen die Qualifikationen der Beschäftigten. Sollte sich während der Weiter- bildung die Auftragslage für das Unternehmen verbessern und der Job rufen, haben Arbeitnehmer das Recht die begonnene Weiter- bildung innerhalbvon18Monaten zu Ende zu bringen. Weiterhin gültig ist die Behaltefrist von einemMonat nach Ablauf der Kurzarbeit. Mehr Infos auf der Homepage der AK Burgenland: https://bgld.arbei- terkammer.at Es lohnt sich: Von der Arbeitnehmerförderung des Landes profitieren Lehrlinge sowie Arbeitnehmer, die sich auf eigene Kostenweiterbilden oder pendeln –mit demAuto oder neu auchmit öffentlichen Verkehrsmitteln.Welche Förderungen es gibt und wieso es wichtig ist, Jahres- undMonatskarten für die Öffis aufzuheben, erfährt ihr hier. 2019 wurde die Arbeitnehmerför- derung des Landes deutlich ver- bessert. Mit 1.1.2021 werden die Fördersätze und Einkommensgren- zen weiter angehoben, erklärt der Vorsitzende des Arbeitnehmerför- derungsbeirates, AK-Präsident Ger- hard Michalitsch: „Ab kommenden Jahr profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einem Bruttomonatseinkommen von 3.267 Euro, bei Paaren von 5.227 Euro von der Arbeitnehmerförde- rung.“ Für den neuen Ökobonus müssen die Zeitkarten und Zahlungsbelege abgegeben werden. „Nicht weg- schmeißen, sondern aufbewahren und Antrag stellen!“, rät der AK-Prä- sident. Für die Zeit des Lockdowns von März bis Juni 2020 müssen kei- ne Zeitkarten abgegebenwerden. Jene, die besonders von der Krise betroffen sind, sollten sichdieQuali- fikationsförderung anschauen: Wer zwischenMärz undDezember 2020 arbeitslos geworden ist bekommt die Kosten für Bildungsmaß- nahmen zu 100 % (bis 4.000 Euro) zurück. Auch Öffi-Fahrtkosten und Kursunterlagen werden gefördert, ohne Maximalsumme. Arbeitslose müssen zudem derzeit oft keinen Beschäftigungsnachweis erbrin- gen. „Gemeinsam mit Landesrat Leonhard Schneemann haben wir die Arbeitnehmerförderung weiter verbessert. Damit ist sie gerade in der Krise besonders zielsicher“, so Michalitsch. Zeitkarten aufheben bringt bares Geld n Lehrlinge können einen Lehrlingsförderungszuschuss und einen Wohnkostenzu- schuss (jeweils bis zu 188 Euro monatlich) bekommen. Anträge sind bis 12 Monate nach Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen. n Qualifizierungsmaßnahmen werden teils zu 100 % (max. 4.000 Euro) gefördert, zusätz- lich auch Fahrtkosten mit Öffis und Kursunterlagen. Anträge sind derzeit spätestens 6 Mo- nate nach Ende des Kurses zu stellen. n Pendlerinnen und Pendler profitieren entweder vom Fahrtkostenzuschuss (max. 750 Euro) oder vom neuen Ökobo- nus (max. 150 Euro). Anträge können von 1. Jänner bis 30. April 2021 für das Jahr 2020 gestellt werden. Mehr Infos unter https://www. burgenland.at/themen/arbeit/ arbeitnehmerfoerderung/ Zur Info Goldenes Ehrenzeichen für Heinz Kulovits Für sein jahrzehntelanges Engagement als Arbeit- nehmervertreter erhielt der ehemalige AK-Vizepräsident Heinz Kulovits das große Goldene Ehrenzeichen des Landes Burgenland. Kulovits, Zentralbetriebsrat der KRAGES und Landes- vorsitzender der GÖD, wird mit Ende September in den wohlverdienten Ruhestand treten.

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