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10 AK-INFO l Dezember 2020 In Zeiten der Covid-19-Krise arbeiten zahlreiche Burgenländer in den eigenen vierWänden. Ho- meoffice ist zur gängigen Praxis geworden. Die Arbeitswelt hat sich durch Corona nachhaltig sehr verändert. Und daTelearbeit gekommen ist, umzu bleiben, sollten Arbeitnehmer über Rechte und Pflichten Bescheidwissen. Homeoffice: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer Nach der akuten Phase der Co- vid 19-Pandemie und in der neu- en Normalität spielt Homeoffice weiterhin eine bedeutende Rol- le. Die modernen Kommunika- tionstechniken machen vieles möglich. Entsprechend wird sich zukünftig vieles in der Be- rufswelt in Richtung Digitalisie- rung und Telework entwickeln. Doch zeitgleich stellen sich da- bei neue Herausforderungen und vor allem Fragen. Habe ich ein Recht auf Home- office? Nein. Homeoffice ist in Öster- reich Vereinbarungssache. Das heißt: Sie dürfen nicht einfach eigenhändig entscheiden, von zuhause aus zu arbeiten, son- dern Ihr Arbeitgeber muss dem zustimmen – auch in Zeiten von Corona. Ausnahmen gibt es für Personen, die zur Covid19-Risi- kogruppe gehören. Umgekehrt gilt aber auch: Der Arbeitgeber kann Arbeitneh- mer nicht einfach ins Homeof- fice schicken. Sie „müssen“ nur dann im Homeoffice arbeiten, wenn Sie dieser Verlegung des Arbeitsortes selbst zustimmen. Darf ich meine Arbeitszeit im Homeoffice frei einteilen? Eigentlich nicht. Die Arbeits- zeiten im Büro und im Ho- meoffice unterscheiden sich grundsätzlich nicht. Denn Ar- beitszeiten müssen immer ir- gendwo geregelt sein: Etwa in einer Betriebsvereinbarung oder individuell, z.B. im Arbeitsver- trag. Diese vereinbarte Norma- larbeitszeit, unter Umständen mit Mehr- und Überstunden, gilt auch im Homeoffice. Da sich im Homeoffice oft zu- sätzliche Anforderungen erge- ben, macht es Sinn, wenn man mit dem Dienstgeber eine ent- sprechende Vereinbarung zur Arbeitszeit im Homeoffice trifft. Dann spricht auch nichts dage- gen, wenn Sie innerhalb der ei- gentlichen„Büroarbeitszeit“ kurz einkaufen, spazieren gehen oder sich um Ihre Kinder kümmern. Ich habe einen beruflichen Weg aus dem Homeoffice he- raus - gilt das als Arbeitszeit? Ja. Wenn Sie Homeoffice tat- sächlich vereinbart haben, egal ob schriftlich oder mündlich, heißt das, dass der Dienstort fix nachhause verlegt ist. Sobald Sie dann beruflich die Wohnung verlassen müssen – sei es für einen Kundentermin, für eine Lieferung oder sogar für einen kurzen Weg ins eigentliche Büro – dann ist die Reisezeit zugleich Arbeitszeit. Bin ich versichert, wenn ich im Homeoffice einen Unfall habe? Jein. Für die Zeit der Corona- Krise befristet konnten Arbeiter- kammer und Gewerkschaften einen umfassenden Versiche- rungsschutz durchsetzen. Un- fälle, die sich im Homeoffice im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung ereignen, gelten momentan als Arbeitsunfälle. Sie genießen damit den glei- chen Versicherungsschutz, den Sie hätten, würde sich Ihr Ar- beitsunfall in Ihrem Betrieb oder auf demWeg dorthin passieren. Muss ich imHomeofficemeine eigenen Geräte und Büroma- terialien verwenden? Nein. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass sie die nö- tigen Arbeitsmittel für die re- gelmäßige „Telearbeit“ zur Ver- fügung haben und dass diese auch gewartet werden. Wer muss Homeoffice-Kosten für Internet, Handy, Strom etc. bezahlen? Kosten, die bei Ihnen durch das Homeoffice zusätzlich anfallen (z.B. Telefon- und Internetko- sten, nicht aber Einrichtungs- gegenstände), muss Ihnen grundsätzlich Ihr Arbeitgeber ersetzen. Im Idealfall treffen Sie im Vorfeld eine Vereinbarung darüber, indem Sie sich etwa auf einen pauschalen Aufwandser- satz einigen. Ich habe zuhause keine ge- eigneten Büromöbel, um zu arbeiten. Muss sie der Arbeit- geber zur Verfügung stellen? Nein. Für ihre Arbeitsumgebung im Homeoffice sind Sie selbst verantwortlich. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen z.B. geeignete Tische oder Sitzge- legenheiten zur Verfügung zu stellen.

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