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AK-INFO l Dezember 2020 11 Die COVID-19-Krise hat gezeigt, dass das Arbeiten von zu Hause in vielen Fällen sehr gut funktioniert, anderer- seits werden aber auch einige recht- liche Probleme offensichtlich. Des- halb braucht das Home Office jetzt einen klaren gesetzlichen Rahmen. Natürlich ist schon jetzt das Home Office kein rechtsfreier Raum – es herrscht aber nicht immer Klarheit betreffend die speziellen Probleme des Arbeitens zu Hause und die Grauzonen sind groß. Deshalb sollte die Gesetzgebung sehr bald aktiv werden und klarstellenwie gutes Ar- beiten imHomeOffice aussehen soll. Forderung: erzwingbare Home Office-Betriebsvereinbarung Inerster Liniebietet es sichan, für das Home Office – wie bisher schon für die Gleitzeit – die Möglichkeit einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung mit einem gewissen Mindestinhalt vorzusehen. Damit könnte der Be- triebsrat eineHomeOffice-Regelung auch vor einer Schlichtungsstelle er- zwingen. Grauzonenund Problembereiche Unklar ist derzeit auch wie weit auf die Arbeitnehmer*innen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausstattung des Arbeitsplatzes zu Hause über- wältzt werden kann und ob sich damit die Arbeitgeber*innen aller Verantwortung gegenüber dem Ar- beitsinspektorat entledigt haben. Ebenso, ob ein völliger Ausschluss des Kostenersatzes zulässig ist (meines Erachtens nicht, Rechtspre- chung dazu liegt aber noch nicht vor). Wie sieht es mit der Dokumen- tation der Arbeitszeit aus, wofür der Europäische Gerichtshof ein „objek- tives, verlässliches und zugängliches System“ verlangt? Ebenso proble- matisch ist die Einhaltung der Ru- hezeiten, da derzeit nur eine Doku- mentation der Stundenanzahl und nicht von deren Lage erforderlich ist Home Office: Was es jetzt braucht und sich diese somit nicht aus den Arbeitszeitaufzeichnungen ergibt. Und das schon länger geforderte „Recht auf Nichterreichbarkeit“ ist gerade im Home Office von beson- derer Bedeutung. Was tun? Diese rechtlichen Grauzonen sollen aber niemanden davon abhalten im Home Office zu arbeiten. Es ist aber bis zur gesetzlichen Klärung gerade jetzt besonders wichtig (Betriebs-) Vereinbarungen zu treffen, die diese Punkte ansprechen und klären. Arbeitsrechts Experte Univ.-Prof. Dr. Martin Risak Gastkommentar Endlich! Seit 7. Dezember 2020 sind die AK- Büchereien wieder zu den gewohnten Öffnungs- zeiten für alle Mitglieder da! Auch zwischen den Feiertagen. Eisenstadt hat am 23.12., von 28. bis 29.12. sowie am 4. und 5.1. geöffnet. Von 23. De- zember bis 3. Januar ist die AK-Bücherei Oberwart imWeihnachtsurlaub. Bis 22. Dezember und ab 4. Januar steht Ihnen die Bücherei (je nach aktuell geltenden COVID-Bestimmungen) zu den ge- wohnten Zeiten offen! In Pöttsching ist bis 22.12. offen und dann wieder ab 5.1. Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind aber bitte einzuhalten: n Tragen eines Mund- und Nasenschutzes n Handhygiene und regelmäßige Desinfektion n Sicherheitsabstand vonmind. 1 Meter zwischen Personen n gleichzeitiger Aufenthalt von Besuchern auf 7 Personen beschränkt n Nur Ausleihe und Rückgabe von Medien möglich, kein Aufenthalt in der Bücherei darüber hinaus Die Rückgabebox vor dem Eingang steht auch wieder rund umdie Uhr zur Verfügung. Unsere AK-Büchereien sind wieder offen
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