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AK-INFO l Dezember 2020 15 Rechtzeitig in aller Ruhe die Geschenke aussuchen! Die Adventzeit einmal so richtig genießen! Viele haben das trotz bester Vorsätze auch heuer nicht geschafft. Die Co- vid 19-Pandemie samt Lock- down hat die Zeit fürs Weih- nachtsshopping auch noch limitiert. Da haben heuer sicher viele Burgenländer die Möglichkeit genutzt und im World-Wide- Web nach dem passenden Präsent gesucht. So entgeht man zwar dem Trubel in den Einkaufsmeilen, aber dabei kann man auch in so man- che Falle tappen. „In der The- orie klingt es sehr einfach, aber Online-Shopping kann so seine Tücken haben. Ver- steckte Nebenkosten und Versandspesen können den Konsumenten schnell teuer zu stehen kommen. Daher gilt immer genau darauf achten. Gerade bei auffällig billiger Ware sollten alle Alarmglo- cken schrillen. Wichtig ist im- mer die Überprüfung der An- gaben im Impressum auf der Homepage. Stellen sich Zwei- fel an der Seriosität des On- line-Shops ein, sollte man die Finger davon lassen“, rät AK- Konsumentenschutzexperte Christian Koisser und warnt in diesen Fällen auch vor Voraus- zahlungen. Dochwas tun, wenndasWeih- nachtsgeschenk nicht passt? Verschenkt hält sich die Freu- de über die Präsente - egal ob online oder in den regionalen Shops gekauft - dann doch in Grenzen. Nach Weihnachten liebäugeln die Beschenkten mit dem Umtausch ihrer Ge- schenke. Aber: „Es gibt kein Grundsätzlich Auf den letzten Drücker noch schnell die Ge- schenkefür seineLiebenonlineoder imGeschäft geshoppt, trotzdem sollte man schon beim Ein- kaufenauf einpaarDetails achten. AuchderUm- tausch ist nicht immer selbstverständlich. gesetzliches Umtauschrecht“, erklärt Koisser. Solange dieWare inOrdnung ist, muss ein Händler die Ware weder zurücknehmen noch umtauschen. Viele räumen aber freiwilligeinUmtauschrecht ein. Geschieht dies, so wird das mitsamt der vereinbarten Frist imNormalfall auch auf der Rech- nung vermerkt. Doch Achtung: Das Umtauschrecht kann auch mit Auflagen verbunden sein, etwa mit der Vorlage von Rech- nung oder Kassabon. Ob Um- tausch nur gegen andere Ware oder gegeneineGutschriftmög- lich ist oder ob es sogar Geld zu- rück gibt, hängt von der getrof- fenenVereinbarung ab. Bei Online-Bestellungen besteht in der Regel ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dieses ist 14 Tage ab Erhalt der Ware ausüb- bar. „Doch Vorsicht! Wer schon früh die Geschenke bestellt, kann möglicherweise an Heilig- abend die Rücktrittsmöglichkeit bereits versäumt haben. Dazu gibt es Ausnahmen bei entsie- geltenDVDs oder CDs sowieWa- ren, die eigens für den Besteller angefertigt worden sind“, gibt der Konsumenschutz-Experte zu bedenken. Vorsicht: kein Recht auf Umtausch Oft treffen die Weihnachtsge- schenke nicht den Geschmack des Beschenkten. Doch Um- tausch ist nur möglich, wenn das Recht vertraglich geregelt ist.

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