akinfo04_2020NEU_HP
Mit einer schweren aller- gischen Reaktion landete eine 34-jährigen Barfrau im Krankenhaus Eisenstadt. Eine Reaktion auf die Ei- chenprozessionsspinne. Die Chefin selbst brachte die Ar- beitnehmerin ins Spital. Ein knapp zweiwöchiger Kran- kenstand folgte. Da sich der Gesundheits- zustand der 34-Jährigen aufgrund des regionalen Vorkommens der Eichen- prozessionsspinne nur ver- schlechtern konnte, kün- digte sie im Krankenstand das Dienstverhältnis fristge- recht. Doch die noch offenen An- sprüche zahlte der Arbeit- geber nicht korrekt. „Ein Teil der Ansprüche, die der Ar- beitnehmerin aufgrund der gesetzlichen, kollektivver- traglichen und vertraglichen Bestimmungen zustanden, blieb aus“, schildert AK- Arbeitsrechtsexperte Mag. Heinzi-Erik Hobisch den Fall, der vor etlichen Monaten auf seinemTisch landete. Der Intervention der AK Bur- genland kam der Arbeitge- ber nicht zeitgerecht nach. Der Fall landete vor Gericht. Letztlich zahlte der Arbeit- geber. Rund 1.500 Euro lan- deten auf dem Konto der 34-Jährigen. Mit einer ähnlichen Masche versuchte es der Arbeitge- ber auch bei einem 29-jähri- gen Koch. Er erlitt bei einem Arbeitsunfall schwere Ver- brennungen an der Hand. Mit einem Lächeln und mit dem Wort „Tschüss“ vom Chef bedacht, machte sich der 29-Jährige auf den Weg AK half: Chef speiste Barfrau und Koch mit zu wenig Geld ab Mehr als 3.000 Eurowollte sich ein nordburgen- ländischer Gastronom sparen. So nutzte er die Allergie einer Barfrau und den Krankenstand eines Koches, um die beiden Arbeitnehmer um ihre Ansprüche zu bringen. Doch er hat die Rechnung ohne die AK gemacht. ins Krankenhaus. Der Arbeit- nehmer ging aufgrund der Ver- letzung noch am selben Tag in den Krankenstand. Die Folge: Der Arbeitgeber meldete ihn sofort bei der Gebietskranken- kasse mit Dienstgeberkündi- gung ab. Beharrlich weigert sich der Arbeitgeber die zuste- henden Beendigungsansprü- che zu bezahlen. Dabei hat der Arbeitgeber die Rechnung ein weiteres Mal ohne die AK gemacht. Auch in diesem Fall schaltete sich der AK-Jurist ein. Doch selbst eine Intervention des Rechts- experten beim Arbeitgeber zur Zahlung der rund 1.500 Euro nutzte nichts, daher blieb nur mehr die Klage und der Weg vors Gericht.
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